Stadtverwaltung Schwerte
Rechtserhebliche Kommunikation mit der Stadt Schwerte ist ausschließlich über diese zentrale E-Mail-Adresse zulässig.
Ausnahmen gelten für Widersprüche und förmliche Zustellungen. Die Stadt Schwerte kann zur Zeit keine elektronischen Signaturen auf ihre Gültigkeit und Echtheit überprüfen, so dass ein als E-Mail eingelegter Widerspruch momentan nicht möglich ist.
Hintergrund: Nur ein als E-Mail eingelegter Widerspruch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gilt als wissentlich und willentlich vom Widerspruchsführer in den Verkehr gebracht. Nur damit kann die Behörde erkennen, dass die E-Mail vom Widerspruchsführer herrührt.
Urteil vom Hessischen Landessozialgericht
Weitere Ausnahmen aus technischen oder organisatorischen Gründen gelten in Einzelfällen in Bezug auf Anlagen zu E-Mails (maximale Dateigröße und bestimmte Dateiformate).
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