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Bebauungsplanübersicht

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die zur Einsichtnahme zur Verfügung stehenden Bebauungspläne lediglich informellen Charakter haben. Rechtsansprüche können aus der Darstellung nicht abgeleitet werden. Eine planungsrechtliche Beratung ist deshalb bei konkreten Fragestellungen unabdingbar.

 

Rechtskräftige Bebauungspläne haben das komplette Aufstellungsverfahren und wurden vom Rat der Stadt Schwerte als Satzungen beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt sind sie rechtskräftig geworden, ihre Inhalte sind somit für jeden verbindlich.

 

Rechtskräftige Bebauungspläne (Liste) » 

 

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Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, durch den für ein konkretes Vorhaben eines Bauträgers oder Investors Baurecht geschaffen wird.

 

Vorhaben- und Erschließungspläne (Liste) »

 

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Hier finden Sie interaktive Bebauungsplanübersichten:

 

Bebauungsplanübersicht (Plangebiete) » 

 

Bebauungsplanübersicht (Straßen) externer Link folgt



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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
  • Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO)
  • Planzeichenverordnung (PlanzV 90)
  • diverse Fachgesetze

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Zuständige Organisationseinheit(en)

(weitere Informationen wie z.B. Anschriften und Öffnungszeiten)

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Zuständig bei der Stadt Schwerte

Ulrich Jung
Rathaus II (2. OG, Raum 222)
Telefon: 0 23 04 / 104-646
E-Mail:
zum Kontaktformular

Guenter Ulbrich
Rathaus II (2. OG, Raum 210)
Telefon: 0 23 04 / 104-668
E-Mail:
zum Kontaktformular

Dietmar Gröne-Krebs
Rathaus II (2. OG, Raum 203)
Telefon: 0 23 04 / 104-253
E-Mail:
zum Kontaktformular

Klaus Jung
Rathaus II (2. OG, Raum 206)
Telefon: 0 23 04 / 104-643
E-Mail:
zum Kontaktformular

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