Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die zur Einsichtnahme zur Verfügung stehenden Bebauungspläne lediglich informellen Charakter haben. Rechtsansprüche können aus der Darstellung nicht abgeleitet werden. Eine planungsrechtliche Beratung ist deshalb bei konkreten Fragestellungen unabdingbar.
Rechtskräftige Bebauungspläne haben das komplette Aufstellungsverfahren und wurden vom Rat der Stadt Schwerte als Satzungen beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt sind sie rechtskräftig geworden, ihre Inhalte sind somit für jeden verbindlich.
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Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, durch den für ein konkretes Vorhaben eines Bauträgers oder Investors Baurecht geschaffen wird.
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Hier finden Sie interaktive Bebauungsplanübersichten:
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