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Fliegende Bauten (Gebrauchsabnahme)
Fliegende Bauten bedürfen einer Ausführungsgenehmigung (Prüfbuch), bevor sie in Gebrauch genommen werden. Die örtliche Bauaufsichtsbehörde wird unter Vorlage des Prüfbuches unterrichtet, um ggf. eine Gebrauchsabnahme durchzuführen.
Bei den Fliegenden Bauten handelt es sich um bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden können, wie z.B. Zelte oder Karussells.
- 10,00 Euro - 300,00 Euro
- Ausführungsgenehmigung (Prüfbuch)
Kirmes, Zelt, Zirkus
Ihre Ansprechpersonen
Andrea Driller
Untere Bauaufsichtsbehörde
Westhofen, Wandhofen und Rosen
Andrea.Driller(at)stadt-schwerte.de 0 23 04 / 104-674 Adresse | Öffnungszeiten | Details
Astrid Jensen
Untere Bauaufsichtsbehörde
Geisecke und Altlichtendorf
Astrid.Jensen(at)stadt-schwerte.de 0 23 04 / 104-470 Adresse | Öffnungszeiten | Details
Marina Nöcker
Untere Bauaufsichtsbehörde
Ergste und Villigst
Marina.Noecker(at)stadt-schwerte.de 0 23 04 / 104-664 Adresse | Öffnungszeiten | Details
Martina Bothin-Buhl
Untere Bauaufsichtsbehörde
Schwerte (westlich der Hörder Straße)
martina.bothin-buhl(at)stadt-schwerte.de 0 23 04 / 104-620 Adresse | Öffnungszeiten | Details
Joachim Kruhl
Untere Bauaufsichtsbehörde
Schwerte (östlich der Hörder Straße/Bethunestraße)
joachim.kruhl(at)stadt-schwerte.de 0 23 04 / 104-612 Adresse | Öffnungszeiten | Details