Anliegen von A - Z
Ummeldung Wohnsitz
Da im Bundesmeldegesetz der Begriff der Ummeldung nicht vorkommt, handelt es sich hierbei um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes innerhalb von Schwerte. Hierzu ist die Verwendung des gleichen Formulars, wie bei der Erstanmeldung vorgesehen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von Schwerte wechseln, unabhängig, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug, für die neue Wohnung beim Bürgerservice anmelden.
Eine Aufstellung der hierfür benötigten Unterlagen ist unter dem Begriff "Wohnsitz anmelden" zu finden.
Bei einem Umzug ist der Fahrzeughalter ebenfalls verpflichtet seine Fahrzeugpapiere entsprechend ändern zu lassen. Weitere Informationen finden Sie hier
- sämtliche Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass; bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls nationaler Pass und Ausweis, sowie Aufenthaltstitel)
- Nachweise zum Abgleich Ihrer persönlichen Daten
Diese sind:- bei verheirateten Personen,
die Heirats- bzw. Eheurkunde oder alternativ eine aktuelle Familienbuchabschrift - bei ledigen Personen,
die aktuelle Geburtsurkunde - bei geschiedenen Personen,
Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil oder alternativ eine aktuelle Familienbuchabschrift - bei verwitweten Personen,
Heiratsurkunde und Sterbeurkunde der Ehegattin/des Ehegatten
- bei verheirateten Personen,
- sollte es sich nicht um deutsche oder internationale Urkunden handeln, benötigen Sie eine Übersetzung in die deutsche Sprache.
- ggf. Kraftfahrzeugschein der umziehenden Person, sofern Sie innerhalb der Stadt Schwerte umziehen oder aus einer anderen Stadt innerhalb des Kreises Unna zuziehen.
- Das persönliche Erscheinen zur Anmeldung ist grundsätzlich erforderlich. In Ausnahmefällen können Sie auch eine andere Person mit Vollmacht und unter Vorlage der o.g. Unterlagen sowie des Ausweises des Bevollmächtigten damit beauftragen.
- Wohnungsgeberbestätigung (siehe unter Formular)
Bitte bringen Sie die vorgenannten Unterlagen (einschließlich der standesamtlichen Urkunden) vollständig mit, da ansonsten eine Anmeldung nicht möglich ist.
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Wohnungsgeberbestätigung
Die alternative PDF-Version des Formulars zum Ausdrucken und Befüllen von Hand sowie Versand per Post erhalten Sie hier
- Wohnungsgeberbestätigung (Hinweis)
Ihre Ansprechpersonen
Martina Buhl
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